Stuttgart (ots) - Nach der Entscheidung des obersten französischen
Verwaltungsgerichts muss Frankreich die Verkaufsblockade für Wagen der
neuen A- und B-Klasse von Mercedes-Benz aufheben. Jede andere
Entscheidung wäre eine Überraschung gewesen. Denn das
Kraftfahrt-Bundesamt hat im Juni - kurz nach dem französischen
Zulassungsstopp - die rechtliche Voraussetzung dafür geschaffen, dass
Daimler weiter das alte Kältemittel einfüllen darf.
Daimler
wollte mit den Wagen der neuen Kompaktklasse als Pionier das neue
klimafreundlichere Kältemittel nutzen und damit Vorbild sein. Der
Stuttgarter Autobauer geriet jedoch in eine Zwickmühle, als im
vergangenen September Wagen bei Tests wider Erwarten in Flammen
aufgingen und gefährliche ätzende Flusssäure frei wurde. Damit entstand
ein Konflikt zwischen Sicherheit und Gesetzestreue, weil der Autobauer
seit Jahresbeginn nach der ursprünglichen Einstufung das neue
Kältemittel hätte verwenden müssen.
Umweltschützer haben schon
vor fünf Jahren vor der Gefährlichkeit der Chemikalie gewarnt. Daimler
hätte diese Warnungen damals ernst nehmen sollen. Dann wäre dem
Autobauer viel Ärger erspart geblieben.
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