Dienstag, 30. Juli 2013

Maut von Ausländern bringt Deutschland nur 225 Millionen Euro

München (ots) - Die in der aktuellen Ausgabe des Magazins "Der Spiegel" vorgestellte Studie des Mautbetreibers Ages zur Pkw-Vignette beruht nach Angaben des ADAC auf falschen Annahmen und kommt daher zu nicht nachvollziehbaren und unzutreffenden Ergebnissen. In der Untersuchung wird der Schluss gezogen, dass bei einer Pkw-Vignette allein durch ausländische Autofahrer pro Jahr 700 Millionen Euro erzielt werden könnten. Ein solcher Betrag ist laut ADAC utopisch, da der Anteil ausländischer Pkw an der Fahrleistung auf deutschen Autobahnen lediglich rund fünf Prozent ausmacht. Der Club stellt klar: Die theoretisch möglichen Einnahmen nur von Ausländern würden nicht über 225 Millionen Euro jährlich hinausgehen, wie eine wissenschaftliche Studie der Universität Köln zeigt.

Mit dem EU-Recht nicht vereinbar und daher falsch ist laut ADAC auch die Behauptung, dass eine Maut - etwa durch eine steuerliche Kompensation für inländische Autofahrer - allein von Pkw-Fahrern aus dem Ausland erbracht werden könnte. Die EU-Kommission hat erst vor Kurzem den belgischen Behörden gegenüber bestätigt, dass eine Mautregelung nur dann im Einklang mit dem EU-Recht stehe, wenn in- und ausländische Autofahrer gleich behandelt würden. Klar ist damit auch, dass die von der CSU zuletzt mehrfach erhobene Forderung nach Einführung einer Maut nur für Ausländer lediglich ein durchsichtiges Wahlkampfmanöver ist.

Freitag, 26. Juli 2013

Ärger im Urlaub: Für Lärm, Schmutz und Baustellen gibt es oft Geld zurück

München (ots) - Wenn die schönsten Tage des Jahres durch gravierende Mängel getrübt werden, ist der Ärger groß. Meist sind es Baustellen im Hotel oder in der direkten Umgebung, Lärm oder Dreck, für die Urlauber nachträglich eine Minderung des Reisepreises fordern. Wenn bei Beschwerden keine Einigung mit dem Reiseveranstalter erzielt werden kann, landen solche Fälle vor Gericht. Damit Urlauber wissen, ob und wann sich dieser Weg lohnt, hat der ADAC über 270 Urteile rund um Reisemängel zusammengestellt.

Wird etwa im oder direkt neben dem Hotel den ganzen Tag gebaut, können sich Geschädigte über Rückerstattungen von 50 bis 60 Prozent des Reisepreises freuen. Wer sich allerdings von einem krähenden Hahn oder Hundegebell in ländlichen Gegenden gestört fühlt, geht leer aus. Weitere häufig angezeigte Mängel mit der Aussicht auf Rückerstattung sind erhebliche Flugverspätungen oder -verlegungen oder nicht fertig gestellte beziehungsweise verschmutzte Hotel- und Poolanlagen. Ungezieferbefall etwa durch vereinzelte Gekos oder Kakerlaken im Hotelzimmer und kurzzeitig auftretende Ameisen sind allerdings kein Grund für eine Minderung.

Um überhaupt Geld für entgangene Urlaubsfreuden erstattet zu bekommen, müssen Reisende folgendes beachten: Wird ein Mangel festgestellt, muss dieser sofort bei der Reiseleitung angezeigt und Abhilfe verlangt werden. Fotos oder Videos, die Missstände dokumentieren, oder unabhängige Zeugen helfen bei der Beweisführung. Nach der Rückkehr sind die Ansprüche innerhalb eines Monats beim Reiseveranstalter geltend zu machen.

Die Tabelle zu den Reisemängeln ist unter www.adac.de/Recht_und_Rat/Reiserecht abrufbar.

Über den ADAC: Mit über 18 Millionen Mitgliedern ist der "Allgemeine Deutsche Automobil-Club" der zweitgrößte Automobilclub der Welt. Als führender Dienstleister trägt der ADAC wesentlich dazu bei, Hilfe, Schutz und Sicherheit in allen Teilbereichen des mobilen Lebens sicherzustellen. Dabei handelt der ADAC nach dem Leitsatz "Das Mitglied steht im Mittelpunkt!" und überzeugt in erster Linie durch die Kompetenz und Servicebereitschaft seiner Mitarbeiter sowie die Qualität und Fairness seiner Produkte und Dienstleistungen.