München (ots) - Die in der aktuellen Ausgabe des Magazins "Der Spiegel" vorgestellte Studie
des Mautbetreibers Ages zur Pkw-Vignette beruht nach Angaben des ADAC
auf falschen Annahmen und kommt daher zu nicht nachvollziehbaren und
unzutreffenden Ergebnissen. In der Untersuchung wird der Schluss
gezogen, dass bei einer Pkw-Vignette allein durch ausländische
Autofahrer pro Jahr 700 Millionen Euro erzielt werden könnten. Ein
solcher Betrag ist laut ADAC utopisch, da der Anteil ausländischer Pkw
an der Fahrleistung auf deutschen Autobahnen lediglich rund fünf Prozent
ausmacht. Der Club stellt klar: Die theoretisch möglichen Einnahmen nur
von Ausländern würden nicht über 225 Millionen Euro jährlich
hinausgehen, wie eine wissenschaftliche Studie der Universität Köln
zeigt.
Mit dem EU-Recht nicht vereinbar und daher falsch ist laut
ADAC auch die Behauptung, dass eine Maut - etwa durch eine steuerliche
Kompensation für inländische Autofahrer - allein von Pkw-Fahrern aus dem
Ausland erbracht werden könnte. Die EU-Kommission hat erst vor Kurzem
den belgischen Behörden
gegenüber bestätigt, dass eine Mautregelung nur dann im Einklang mit
dem EU-Recht stehe, wenn in- und ausländische Autofahrer gleich
behandelt würden. Klar ist damit auch, dass die von der CSU
zuletzt mehrfach erhobene Forderung nach Einführung einer Maut nur für
Ausländer lediglich ein durchsichtiges Wahlkampfmanöver ist.
Dienstag, 30. Juli 2013
Freitag, 26. Juli 2013
Ärger im Urlaub: Für Lärm, Schmutz und Baustellen gibt es oft Geld zurück
München (ots) - Wenn die schönsten Tage des Jahres durch gravierende
Mängel getrübt werden, ist der Ärger groß. Meist sind es Baustellen im
Hotel oder in der direkten Umgebung, Lärm oder Dreck, für die Urlauber
nachträglich eine Minderung des Reisepreises fordern. Wenn bei
Beschwerden keine Einigung mit dem Reiseveranstalter erzielt werden
kann, landen solche Fälle vor Gericht. Damit Urlauber wissen, ob und
wann sich dieser Weg lohnt, hat der ADAC über 270 Urteile rund um
Reisemängel zusammengestellt.
Wird etwa im oder direkt neben dem Hotel den ganzen Tag gebaut, können sich Geschädigte über Rückerstattungen von 50 bis 60 Prozent des Reisepreises freuen. Wer sich allerdings von einem krähenden Hahn oder Hundegebell in ländlichen Gegenden gestört fühlt, geht leer aus. Weitere häufig angezeigte Mängel mit der Aussicht auf Rückerstattung sind erhebliche Flugverspätungen oder -verlegungen oder nicht fertig gestellte beziehungsweise verschmutzte Hotel- und Poolanlagen. Ungezieferbefall etwa durch vereinzelte Gekos oder Kakerlaken im Hotelzimmer und kurzzeitig auftretende Ameisen sind allerdings kein Grund für eine Minderung.
Um überhaupt Geld für entgangene Urlaubsfreuden erstattet zu bekommen, müssen Reisende folgendes beachten: Wird ein Mangel festgestellt, muss dieser sofort bei der Reiseleitung angezeigt und Abhilfe verlangt werden. Fotos oder Videos, die Missstände dokumentieren, oder unabhängige Zeugen helfen bei der Beweisführung. Nach der Rückkehr sind die Ansprüche innerhalb eines Monats beim Reiseveranstalter geltend zu machen.
Die Tabelle zu den Reisemängeln ist unter www.adac.de/Recht_und_Rat/Reiserecht abrufbar.
Über den ADAC: Mit über 18 Millionen Mitgliedern ist der "Allgemeine Deutsche Automobil-Club" der zweitgrößte Automobilclub der Welt. Als führender Dienstleister trägt der ADAC wesentlich dazu bei, Hilfe, Schutz und Sicherheit in allen Teilbereichen des mobilen Lebens sicherzustellen. Dabei handelt der ADAC nach dem Leitsatz "Das Mitglied steht im Mittelpunkt!" und überzeugt in erster Linie durch die Kompetenz und Servicebereitschaft seiner Mitarbeiter sowie die Qualität und Fairness seiner Produkte und Dienstleistungen.
Wird etwa im oder direkt neben dem Hotel den ganzen Tag gebaut, können sich Geschädigte über Rückerstattungen von 50 bis 60 Prozent des Reisepreises freuen. Wer sich allerdings von einem krähenden Hahn oder Hundegebell in ländlichen Gegenden gestört fühlt, geht leer aus. Weitere häufig angezeigte Mängel mit der Aussicht auf Rückerstattung sind erhebliche Flugverspätungen oder -verlegungen oder nicht fertig gestellte beziehungsweise verschmutzte Hotel- und Poolanlagen. Ungezieferbefall etwa durch vereinzelte Gekos oder Kakerlaken im Hotelzimmer und kurzzeitig auftretende Ameisen sind allerdings kein Grund für eine Minderung.
Um überhaupt Geld für entgangene Urlaubsfreuden erstattet zu bekommen, müssen Reisende folgendes beachten: Wird ein Mangel festgestellt, muss dieser sofort bei der Reiseleitung angezeigt und Abhilfe verlangt werden. Fotos oder Videos, die Missstände dokumentieren, oder unabhängige Zeugen helfen bei der Beweisführung. Nach der Rückkehr sind die Ansprüche innerhalb eines Monats beim Reiseveranstalter geltend zu machen.
Die Tabelle zu den Reisemängeln ist unter www.adac.de/Recht_und_Rat/Reiserecht abrufbar.
Über den ADAC: Mit über 18 Millionen Mitgliedern ist der "Allgemeine Deutsche Automobil-Club" der zweitgrößte Automobilclub der Welt. Als führender Dienstleister trägt der ADAC wesentlich dazu bei, Hilfe, Schutz und Sicherheit in allen Teilbereichen des mobilen Lebens sicherzustellen. Dabei handelt der ADAC nach dem Leitsatz "Das Mitglied steht im Mittelpunkt!" und überzeugt in erster Linie durch die Kompetenz und Servicebereitschaft seiner Mitarbeiter sowie die Qualität und Fairness seiner Produkte und Dienstleistungen.
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